•§1 Vertragsgegenstand
•Gegenstanddieses Vertrages ist der in der Veranstaltungsvereinbarung aufgeführteLeistungsumfang mit den verbundenen Catering-Serviceleistungen durch die HalleCaterer GmbH an den Kunden.
•§2 Leistungen im Rahmen der Angebotserstellung
•(1)Leistungen die durch vor Ort Besichtigungen entstehen, werden von der HalleCaterer GmbH mit den üblichen Spesensätzen berechnet. Hinaus im Auftrag desKunden bestellt (Künstler, Moderatoren, Transfers, Räumlichkeiten), erfolgt derEinkauf dieser Leistungen ausschließlich Im Namen und auf Rechnung des Kunden.Die Abwicklung dieser Beauftragung und das Inkasso kann im Einzelfall durch dieHalle Caterer GmbH übernommen werden, ohne das die Halle Caterer GmbH hierdurcheine Haftung für die beigestellten Leistungen übernimmt.
•§3 Auftragserteilung durch den Kunden
•(1)Der Kunde bestellt die in der Veranstaltungsvereinbarung aufgeführtenLeistungen zu den ihm bekannten Vertragsbedingungen von der Halle CatererGmbH.
(2) Der Auftraggeber verpflichtet sich, die definitive und der Rechnungzugrundeliegende Gästezahl bis spätestens 3 Werktage vor Veranstaltungsbeginnder Halle Caterer GmbH schriftlich mitzuteilen. Diese Angaben gelten alsgarantierter Mindest-Vertragsinhalt und werden bei der Endabrechnungentsprechend berücksichtigt. Darüber hinausgehende Bestellungen von Speisen,Getränken, Personal und Material werden nach den Listenpreisen von der HalleCaterer GmbH gesondert berechnet.
•§4 Leistungsumfang
•(1)Das Halle Caterer GmbH Personal wird grundsätzlich keineAbrechnungen mit den Gästen des Kundenvornehmen. Wünscht der Kunde Abrechnungen durch die Halle Caterer GmbHMitarbeiter, bedarf dies einer gesonderten Vereinbarung. Das Risiko derAbrechnung mit den Gästen bzw. des Einzuges der Forderungen gegen die Gästeträgt der Kunde.
(2) Gegenüber dem gestellten Personal bleibt allein Halle Caterer GmbHweisungsberechtigt.
•§5 Leistungshindernisse
•Solltendurch Umstände, die außerhalb des Einflussbereiches von der Halle Caterer GmbHliegen, Lieferengpässe bei einzelnen Zutaten, Speisen, Getränken oder Equipmentausstattungen entstehen, ist die Halle CatererGmbH berechtigt, insoweit vergleichbare Zutaten, Speisen, Getränke oderEquipment zu liefern.
•§6 Verlust oder Beschädigung von Mietgegenständen
•DemKunden/Mieter obliegt eine Sorgfaltspflicht für angemietete Gegenstände von derÜbernahme bis zur Rückgabe. Bei Beschädigung oder Verlust durchEigenverschulden des Kunden/Mieters, dessen Gäste oder in seinem Auftraghandelnde Dritte werden die Kosten der Wiederbeschaffung bzw. Reparatur miteinem zusätzlichen Handlingsaufwand von 10% dem Kunden/Mieter inRechnung gestellt.
•§7 Reklamation
•OffensichtlicheMängel können nur berücksichtigt werden, wenn die Beanstandung unverzüglichnach Erhalt der Ware bzw. direkt bei Abholung erfolgt. Der Umtausch falschbestellter Ware ist bei Lebens- und Genussmitteln nicht möglich.
Verdeckte Mängel an gelieferten Waren (verderbliche Lebensmittel) müssen derHalle Caterer GmbH unverzüglich, spätestens jedoch 2 Tage nach der Entdeckungmitgeteilt werden.
Für durch den Kunden vorgenommene unsachgemäße Lagerung an der Ware entstandeneMängel übernimmt die Halle Caterer GmbH keine Haftung.
•§8 Stornierungen
•Erfolgtein Vertragsrücktritt durch den Auftraggeber nach Unterzeichnung desVeranstaltungsvereinbarung, tritt folgende Regelung in Kraft, wobei der Zugangder Rücktrittserklärung bei der Halle Caterer GmbH für die Berechnung der Fristausschlaggebend ist
•bis28 Tage vor VA-Beginn 5 % der kalkulierten Nettogesamtsumme
•bis21 Tage vor VA-Beginn 20 % der kalkulierten Nettogesamtsumme
•bis14 Tage vor VA-Beginn 30 % der kalkulierten Nettogesamtsumme
•bis7 Tage vor VA-Beginn 40 % der kalkulierten Nettogesamtsumme
•bis6-2 Tage vor VA-Beginn 60 % der kalkulierten Nettogesamtsumme
•bis1 Tag vor VA-Beginn 70 % der kalkulierten Nettogesamtsumme
•amTag der Veranstaltung 80 % der kalkulierten Nettogesamtsumme
•Grundlageder Berechnung des pauschalierten Schadenersatzes ist die in derVeranstaltungsvereinbarung auf Basis der festgelegten Mindestpersonenzahlberechnete Nettogesamtsumme zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichenMehrwertsteuer. Bereits gezahlte Depositleistungen werden mit den Stornierungskostenverrechnet.
•§9 Deposit / Abrechnung
•(1) Abeiner Nettogesamtsumme von EUR 4.000,- berechnet die Halle Caterer GmbH 50% derkalkulierten Nettogesamtsumme zzgl. Der jeweils gültigen Mehrwertsteuer als Deposit. Dieses Deposit ist bis spätestens 10 Werktage vorVeranstaltungsbeginn an die Halle Caterer GmbH zu zahlen. Hierüber erhält derKunde eine separate Rechnung. Dieses Deposit wird mit den in der Endabrechnungausgewiesenen Leistungen verrechnet.
(2) Die Leistungen von der Halle Caterer GmbH werden zu den in derVeranstaltungsvereinbarung genannten Preisen in dem dort genannten Umfangabgerechnet, unabhängig davon, ob sie von dem Kunden vollständig verbrauchtwerden.
Sind erbrachte Lieferungen und Leistungen nicht als Leistungsumfang aufgeführt,so ist die Halle Caterer GmbH berechtigt, den Preis hierfür entsprechend den inder Gastronomie geltenden Preisen, den üblichen Stundensätzen und derzugrundeliegenden Kalkulation nach billigem Ermessen festzulegen.
(3) Alle Personal-, Getränke- und Wäscheleistungen sind geschätzte Werte undwerden nach effektivem Aufwand bzw. Einsatz berechnet. Getränkewerte werden auchnach Anbruchflaschen bzw. angebrochenen Getränkefässernberechnet. Die vom Kunden bestätigten Leistungen sind für die vereinbartePersonenzahl ausgelegt.
(4) Abrechnungen erfolgen für jede Veranstaltung gesondert. DieRechnungsbeträge sind innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlungfällig. Bei Zahlungsverzug schuldet der Kunde auf den RechnungsbetragVerzugszinsen in Höhe von 8 % p.a. (Geschäftskunden) und 5% (Privatkunden) überdem jeweiligen Bundesbank-Diskontsatz, ohne das es einer gesonderten Mahnunghierfür bedarf.
(5) Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprücherechtskräftig, unbestritten oder von der Halle Caterer GmbH anerkannt sind.
•§10 Gefahrübergang / Eigentumsvorbehalt
•(1)Die von der Halle Caterer GmbH gelieferten Gegenstände gelten als an den Kundenübergeben, sobald sie in den Bereich der Veranstaltungsräume gelangtsind.
(2) Sämtliche an den Kunden gelieferten Speisen, Getränke undVerbrauchsgegenstände bleiben bis zur endgültigen Bezahlung der Rechnung imEigentum von der Halle Caterer GmbH
•§11 Gewährleistung / Haftung
•(1)Sollten die Leistungen von der Halle Caterer GmbH wider Erwarten mangelhaftoder unvollständig sein, muss der Kunde dies unverzüglich rügen. die HalleCaterer GmbH ist dann verpflichtet, mangelfrei und vollständig nachzuliefern,soweit dies noch während der jeweiligen Veranstaltung ohne wesentlicheVerzögerung geschehen kann. Das Recht auf Wandlung oder Minderung ist beirechtzeitiger Nachlieferung ausgeschlossen.
(2) Schadenersatzansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrunde, sindausgeschlossen, es sei denn, der Kunde weist Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeitseitens der Halle Caterer GmbH Gastronomie nach.
(3) Dritte, insbesondere Gäste des Kunden, können aus diesem Vertrag keineRechte gegen die Halle Caterer GmbH herleiten.
Soweit die Halle Caterer GmbH oder seine Mitarbeiter aufgrund Nichterfüllungoder Verletzung von Pflichten, die nach diesem Vertrag oder dem Gesetz demKunden obliegen, von Dritten in Anspruch genommen wird, wird der Kunde dieHalle Caterer GmbH von diesen Ansprüchen auf erstes Verlangen unverzüglichfreistellen.
•§12 Gesamthaftung
•(1)Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in § 11 vorgesehen, ist –ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs –ausgeschlossen.
Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden beiVertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischerAnsprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB.
(2) Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen odereingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönlicheSchadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter,Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
•§13 Sonstige Pflichten der Vertragspartner
•(1)Der Kunde bringt die für die Veranstaltung erforderlichen Genehmigungen vorVeranstaltungsbeginn bei. Die Verkehrssicherungspflicht obliegt demKunden.
(2) Soweit die Halle Caterer GmbH -Mitarbeiter bei dem Kunden tätig werden,obliegt dem Kunden die Verpflichtung zur Einhaltung der Vorschriften desArbeitsschutzes und sämtlicher anderer öffentlich-rechtlicher Vorschriften, diein seinem unmittelbaren Einflussbereich stehen.
• §14 Preise / Auftragsannahme
•(1)Alle Preise verstehen sich in Euro.
(2) Bei einer Überschreitung des Zeitraumes von 4 Monaten zwischenAuftragsannahme (Zugang der Annahmeerklärung entscheidend) undVeranstaltungsbeginn behält sich die Halle Caterer GmbH das Recht vor, eine Preisänderungenbzw. -anpassungen vorzunehmen.
(3) Bis zur Auftragsannahme sind alle Angebote freibleibend.
(4) Aufträge ohne Unterschrift können nicht bearbeitet werden. Mit derUnterschrift werden unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen als Vertragsbestandteilanerkannt.
•§15 Sonstige Bestimmungen
•(1)Änderungen und Ergänzungen der Veranstaltungsvereinbarung müssen schriftlicherfolgen. Das gleiche gilt für die Änderungen diesesSchriftformerfordernisses.
(2) Sollte die Veranstaltungsvereinbarung teilweise unwirksam oder lückenhaftsein, berührt dies seine Wirksamkeit im Übrigen nicht. Anstelle der unwirksamenoder fehlenden Regelung soll eine Regelung gelten, die wirtschaftlich dem amnächsten kommt, was die Parteien vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeitbzw. die Lücke bedacht hätten. Ist eine solche Ausfüllung durch dien Auslegungnicht zu ermitteln, verpflichten sich die Parteien, eine möglichst nahekommendeRegelung zu treffen.
•§16 Gerichtsstand und Erfüllungsort
•Esgilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Geltung des UN-Kaufrechtsist ausgeschlossen.
(2) Rechtsstand und Erfüllungsort ist, sofern der Kunde Kaufmann ist, und derVertrag zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehört, für beide Teile Halle(Saale).
(3) Die Halle Caterer GmbH ist berechtigt, den Kunden auch an seinenallgemeinen oder besonderen Gerichtsständen in Anspruch zu nehmen.
•Halle(Saale) den 01.05.2016